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LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer; "Mittellosigkeit" eines Betreuers; Ansetzung eines Schonvermögens bei erhöhter Pflegebedürftigkeit des Betreuten
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Mittellosigkeit bei Bestehen von Verbindlichkeiten, Leistungsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1899
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01
Umfang des Schonvermögens
Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
Ein erhöhter Betrag von 4.091 EUR ist als Schonvermögen nur in besonderen Fällen der §§ 67, 69 a Abs. 3 BSHG anzusetzen, das heiß, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht, oder der Betreute blind ist (BGH NJW 2002, 366, 367; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 f.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999, Az: 2 T 555/98 ; vom 30. Oktober 2001, Az: 2 T 773/01; vom 4. Februar 2002, Az: 2 T 63/04). - BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02
Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger
Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
Diese durch Leistungsbescheid konkretisierte Forderungen sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (BayObLG BtPrax 2002, 262, 263; vgl. auch Pfalzisches Oberlandesgericht Zweibrücken BtPrax 1999, 32). - OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen …
Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
Diese durch Leistungsbescheid konkretisierte Forderungen sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (BayObLG BtPrax 2002, 262, 263; vgl. auch Pfalzisches Oberlandesgericht Zweibrücken BtPrax 1999, 32). - OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00
Bestimmung des Schonvermögens
Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
Ein erhöhter Betrag von 4.091 EUR ist als Schonvermögen nur in besonderen Fällen der §§ 67, 69 a Abs. 3 BSHG anzusetzen, das heiß, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht, oder der Betreute blind ist (BGH NJW 2002, 366, 367; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 f.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999, Az: 2 T 555/98 ; vom 30. Oktober 2001, Az: 2 T 773/01; vom 4. Februar 2002, Az: 2 T 63/04). - LG Koblenz, 18.01.1999 - 2 T 555/98
Auszug aus LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04
Ein erhöhter Betrag von 4.091 EUR ist als Schonvermögen nur in besonderen Fällen der §§ 67, 69 a Abs. 3 BSHG anzusetzen, das heiß, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht, oder der Betreute blind ist (BGH NJW 2002, 366, 367; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, BtPrax 2000, 264 f.; st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1999, Az: 2 T 555/98 ; vom 30. Oktober 2001, Az: 2 T 773/01; vom 4. Februar 2002, Az: 2 T 63/04).
- BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12
Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten: …
Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).